Umweltrecht

Relevanz für unsere Kunden

Der Betrieb von produzierenden Anlagen steht im Zusammenhang mit der Möglichkeit in den Risikobereich einer Umweltgefährdung einzudringen. Kommt es zu einer solchen Umweltgefährdung oder einer Umweltbeeinträchtigung, können nicht nur die Personen verantwortlich sein, die durch ihr Fehlverhalten dieses Ergebnis konkret herbeigeführt haben, sondern auch die Personen, die in einem Unternehmen die gesellschaftsrechtliche Verantwortung tragen (Geschäftsführer, Vorstand, Geschäftsleitung). Diese können über ein Organisationsverschulden für das Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter verantwortlich gemacht werden.

Haftungsrelevante Konsequenzen ergeben sich aber auch oftmals aus einer nicht sorgfältig begleiteten Umsetzung von Genehmigungsbescheiden. Dabei werden bspw. Nebenbestimmungen in immissionsschutzrechtlichen Anlagen-Genehmigungsbescheiden durch die Geschäftsleitung nur unzureichend beachtet. Kommt es zu einer Überprüfung durch die zuständige Behörde oder die Feststellung eines Umweltschadens, sollte die Geschäftsleitung auf eine juristische Begleitung des Verfahrens nicht verzichten.

Unsere Expertise

Mit unserer in über 35 Jahren erworbenen Erfahrung in der Industrie- und Mittelstandsberatung entwickeln wir für unsere Mandaten auf die jeweiligen Anforderungen des Unternehmens zugeschnittene Konzepte, um ein Haftungsrisiko im Bereich Organisationsverschulden unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben bereits im Vorfeld zu minimieren.

In vielen Fällen können Kompromisslösungen erreicht werden, die eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeidbar machen. Wir stehen zudem als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung, sollte es bereits zu einem strafrechtlich relevanten Ereignis in Ihrem Betrieb gekommen sein.

Überblick:
  • Begleitung von Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Verfahren im Bereich Immissionsschutz-, Abfall-, Wasser- und Technikrecht
  • Entwicklung eines Konzepts zur Minimierung von Haftungsrisiken durch Organisationsverschulden