Produktrecht

Relevanz für unsere Kunden

Sowohl das Herstellen als auch das Inverkehrbringen von Produkten erfordert die Einhaltung verschiedenster rechtlicher Vorgaben. Neben der Beachtung von freiwilligen Anforderungen durch DIN EN ISO Normen oder EMAS sind Hersteller, Vertreiber oder Inverkehrbringen dazu gezwungen, das jeweilige Produkt auf die Übereinstimmungen mit gesetzlich oder verbindlichen Normen zu überprüfen. Dazu kann beispielsweise die CE-Kennzeichnung oder die RoHS-Bewertung eines Produkts zählen. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Kategorisierung des Produkts.

Wir unterstützen die betroffenen Unternehmer bei der Herausarbeitung der für das jeweilige Produkt relevanten Rechtsquellen und deren Umsetzung. Dabei beraten wir neben deutschen und europäischen Herstellern und Vertreibern auch Distributoren, die internationale Produkte auf dem deutschen Markt verkaufen und in den Verkehr bringen wollen.

Mit unserer Erfahrung können sich unsere Mandanten auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Unsere Expertise

  • Produktcompliance im Zeitpunkt des Markteintritts
  • Beratung/Gutachten zu den rechtlichen Anforderungen an die Herstellung und den Verkauf von Produkten auf dem deutschen Markt: CE-Kennzeichnung, RoHS, REACH, ProdSG, EMVG, VerpackV, WEEE, BattG, ElektroG, BauPVO, EVK etc.)
  • Beratung zum Aufbau einer Rückruforganisation von fehlerhaften Produkten
  • Beratung zum Aufbau einer sicheren Informationsweitergabe im Bereich der Herstellerkette
  • Beratung zur Aufnahme der erforderlichen Produktinformationen in Bedienungsanleitungen
  • Beratung zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Elektroaltgeräten