Energierecht

Relevanz für unsere Kunden

Von den Umsetzungsvorhaben der angestrebten Energiewende sind vor allem Anlagenbetreiber und produzierende Industrie betroffen. Ziel der verschiedenen Regelungen des Energie(wirtschafts)rechts ist es, die Energieversorgung möglichst sicher und preisgünstig zu gestalten, um Wettbewerbsnachteile für den Wirtschaftsstandort Deutschland so gering wie möglich zu halten. Die Kenntnis und Auswertung der sich stetig aktualisierenden rechtlichen Vorgaben ist insbesondere für Anlagenbetreiber und produzierendes Gewerbe von besonderem Interesse.

Die stromintensive Industrie ist zunehmend darauf angewiesen, bestimmte Ausnahmetatbestände im Bereich der Stromkosten zu nutzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Anlagenbetreiber stehen hingegen bei Investitionsentscheidungen vor der Fragestellung, ob bei Beachtung bestimmter technischer und rechtlicher Kriterien gesetzliche Fördermöglichkeiten bestehen.

Wir beraten ganzheitlich zu allen Fragen des Energierechts sowie insbesondere bei abschlägigen Bescheiden des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Zu unseren Mandanten zählen Anlagenbetreiber aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung (Biogas-Anlagen, Blockheizkraftwerke), Stromerzeuger, Anlagenbauer und produzierende Unternehmen u.a. aus den Bereichen Automotive und Rohstoffverarbeitung.

Unsere Expertise

  • Begleitung von Widerspruchsverfahren/Klageverfahren gegen Versagungsbescheide des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  • Förderung nach dem KWK-Gesetz
  • Vergütung von Energie aus Biomasse, Wasserkraft, Deponiegas, Klärgas
  • Gutachten zu rechtlichen Fragestellungen/Fördermöglichkeiten bzw. Vergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Energiewirtschaftsgesetz
  • Prüfung der Rechtmäßigkeit von Bescheiden
  • Beratung zu Vertragskonzepten zur Optimierung von Anträgen zur Vergütung nach EEG und KWKG